Rechtsprechung
BFH, 21.07.1972 - VI R 188/69 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Tutoren - Rahmen des Tutorenprogramms - Stipendien - Nichtselbständige Arbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Papierfundstellen
- BFHE 106, 220
- DB 1972, 1755
- BStBl II 1972, 738
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.04.1972 - VI R 58/69
Unterhaltszuschüsse - Rechtsreferendare - Gerichtsreferendare - Arbeitslohn - …
Auszug aus BFH, 21.07.1972 - VI R 188/69
Solange die persönliche Abhängigkeit besteht, d. h. solange eine Person ihre Arbeitskraft schuldet, kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitskraft tatsächlich eingesetzt wird oder ob sie auf einen für den Dienstherrn nützlichen Zweck gerichtet ist (Urteil des BFH VI R 58/69 vom 7. April 1972, BFH 105, 274).
- BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73
Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen …
Insoweit entspricht das FG-Urteil der Definition des Arbeitsverhältnisses in der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37, und vom 21. Juli 1972 VI R 188/69, BFHE 106, 220, BStBl II 1972, 738). - FG Niedersachsen, 10.04.2003 - 11 K 130/01
Haftung des Arbeitgebers für die von ihm einzubehaltende und abzuführende …
Die Weisungsbefugnis des Auftraggebers hinsichtlich Art, Ort und/oder Zeit der Arbeit bildet ein wesentliches Merkmal zur Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses; sie schafft die für das Dienstverhältnis charakteristische persönliche Abhängigkeit, und zwar sowohl bei wirtschaftlicher Eingliederung des Beschäftigten in den Organismus des Arbeitgeberbetriebs wie auch ohne eine solche Eingliederung, weil der Beschäftigte unter der Leitung des Auftraggebers steht (BFH-Urteile vom 21. Juli 1972 VI R 188/69, BStBl II 1972, 738; vom 14. Dezember 1978 I R 121/76, BStBl II 1979, 188). - BFH, 28.02.1978 - VIII R 116/75
Tutortätigkeit - Einnahme - Nichtselbständige Arbeit - Einkünfte
Auf die Revision hob der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil vom 21. Juli 1972 VI R 188/69, BFHE 106, 220, BStBl II 1972, 738) das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) sowie die die Lohnsteuererstattung ablehnenden Bescheide des FA auf und ordnete die Erstattung der streitigen 376, 20 DM an. - BFH, 18.01.1974 - VI R 221/69
Arbeitnehmereigenschaft eines kurzfristig tätigen Gelegenheitsarbeiters
Das FG hat den Begriff der nichtselbständigen Arbeit (§ 19 Abs. 1 EStG) nicht verkannt und ist zutreffend von der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 2 und 3 LStDV ausgegangen, die mit der Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteile vom 7. April 1972 VI R 58/69, BFHE 105, 274, BStBl II 1972, 643, und vom 21. Juli 1972 VI R 188/69, BFHE 106, 220, BStBl II 1972, 738) übereinstimmt. - FG Thüringen, 15.03.2000 - III 54/99
Berücksichtigung eines Stipendiums bei der Ermittlung der Einkünfte eines Kindes …
Solange die persönliche Abhängigkeit besteht, d.h. solange eine Person ihre Arbeitskraft schuldet, kommt es nicht darauf an, ob die Arbeitskraft tatsächlich eingesetzt wird oder ob sie auf einen für den Dienstherrn nützlichen Zweck gerichtet ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - 21. Juli 1972, VI R 188/69, BStBl II 1972, 738 ).